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Entscheidung und Bindung im Stellvertretungsrecht
Wer am Rechtsverkehr teilnehmen möchte, ohne dabei selbst in Erscheinung zu treten, kann sich eines Stellvertreters oder eines Boten bedienen. Die Abgrenzung erfolgt anhand des Entscheidungsspielraums der Mittelsperson: Liegt dieser vor, ist die Mittelsperson Stellvertreter, andernfalls Bote. Die Abgrenzung klingt in der Theorie einfach, wirft bei genauerem Hinsehen aber zahlreiche Zweifelsfragen auf. Sima Samari versieht das Kriterium des Entscheidungsspielraums mit ...

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