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Unionsrechtliche Justizgewährung und die kirchliche Gerichtsbarkeit
Dort wo die Kirchen ihre internen Rechtsstreitigkeiten einer eigenen kirchlichen Gerichtsbarkeit zuweisen, üben sich staatliche Gerichte bei der Nachkontrolle in äußerster Zurückhaltung. Diese Einschränkung einer effektiven staatlichen Justizgewährung aufgrund des deutschen Religionsverfassungsrechts, wie sie in der deutschen Rechtsprechung anerkannt ist, wird durch die Entscheidungen des EuGH zum sog. Chefarztfall ("IR") sowie "Egenberger" in Frage gestellt, soweit der Anwendungsbereich des Unionsrechts ...

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