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Die Vergütungsanpassung nach § 650c BGB
Zum 01.01.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in Kraft. Dabei wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch erstmals der Bauvertrag kodifiziert. Herzstück dieser Kodifizierung sind die Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB. Während die Baupraxis einseitige Änderungsanordnungen bereits aus der VOB/B kennt, betrat der Gesetzgeber mit dem Erlass von § 650c BGB - der Norm zur Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach ...

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