Die Errichtung von Unternehmensträgerstiftungen durch Ver...
Die Errichtung von Stiftungen durch Verfügung von Todes wegen findet immer mehr Interesse zur kautelarjuristischen Bewältigung von Unternehmensproblemen: Vielfach verfolgen die Stifter das Ziel, ihr Vermögen gerade und erst nach ihrem Tod einem bestimmten dauernden Zweck zuzuführen. Bei abnehmender Familienbindung und zunehmender Kinderlosigkeit wird die Stiftung zu einem partiellen Ersatz des Familienerbrechts. Die Arbeit befaßt sich vorwiegend mit der Frage, ...