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Registrierte Gegenstände im grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren nach der EuInsVO
Mit der wachsenden internationalen Verzahnung der Unternehmensaktivitäten im Europäischen Binnenmarkt wächst als Kehrseite auch die Anzahl der Insolvenzen mit grenzüberschreitendem Bezug. Die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) schafft hierfür ein einheitliches Internationales Insolvenzrecht. Die Arbeit untersucht, wie registrierte Gegenstände, also Grundstücke, Schiffe und Luftfahrzeuge, die in die Insolvenzmasse eines grenzüberschreitenden Verfahrens fallen, nach der EuInsVO behandelt werden. Im Kern beantwortet die Arbeit ...

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