1 Ergebnis.

Die erfolgreiche Vergütungsvereinbarung
Seit 1.7.2008 sind die bisherigen Regelungen zur Vergütungsvereinbarung völlig umgestaltet worden. Anstelle des bisherigen § 3 RVG sind vier neue Paragraphen getreten. Vereinbarungen in der bisherigen Form sind daher über den 30.6.2008 hinaus teilweise nicht mehr verwendbar. Für Sie als Rechtsanwalt bedeutet dies, dass Sie noch mehr als bisher auf Ihre Vereinbarungen achten müssen. Denn jeder Formfehler kann zur Nichtigkeit ...

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