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Selbstverantwortung und Geschäftsgrundlage
Die Geschäftsgrundlagenlehre betrifft eine der `ewigen Fragen` des Privatrechts - die Grenze des gegebenen Worts. Diese Frage ist nach § 313 BGB unter Bezugnahme auf die vertragliche und gesetzliche Risikoverteilung zu beantworten, erfordert also die Erforschung von Vorwerfbarkeit, Einstehenmüssen, Zurechnung. Unter diesem Blickwinkel entwickelt Mario Schollmeyer eine neue Nuance der Lehre der Geschäftsgrundlage. Entsprechend der Grundstruktur des deutschen Vertragsrechts, das ...

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