Ausschuß für Religionsrecht
Der Ausschuß für Religionsrecht wurde 1938 auf Anregung von Joseph Roth, dem Leiter der katholischen Abteilung des Reichskirchenministeriums, und unter dem Vorsitz des Ministerialrats im preuß. Finanzministerium Karl Heinrich Meyer begründet. Der Ausschuß sollte die Aufgabe haben, die «wenigen nicht gebundenen Kirchenrechtslehrer und Kenner des kanonischen Rechts auf dem Boden des Nationalsozialismus zusammenzuführen», «junge nationalsozialistische Juristen für Kirchenrecht und Kirchenpolitik ...