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FuAG
Zum WerkDas neue, im Juli 2017 in Kraft getretene Funkanlagengesetz ersetzt das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/53/EU (Radio Equipment Directive, RED), welche Vorgaben für die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt umfasst. Es gilt damit für meisten Geräte, die Funksignale aussenden oder empfangen können, nicht aber etwa für Anlagen von Funkamateuren, auf Schiffen ...