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Aufsichts- und Streitbeilegungsverfahren im Recht der Abrüstung und Rüstungskontrolle
Von der Demilitarisierung staatsfreier Räume ausgehend hat sich während des Kalten Krieges das Recht der Abrüstung und Rüstungskontrolle zu einem speziellen Bereich des Völkerrechts entwickelt. Um die Anwendung der Regelungen und Verbote zu überwachen und ihre Einhaltung zu gewährleisten, haben sich die Vertragsparteien auf internationale Kontrollmaßnahmen verständigt, die zum Teil tief in die staatliche Souveränität eingreifen. Insbesondere können jederzeit und ...

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