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Gesetzesauslegung im Strafrecht
Gegen die richterliche Praxis der Gesetzesauslegung wird nicht selten der Vorwurf der Beliebigkeit erhoben, i. d. R. ohne ausreichende Materialbasis. Eric Simon unternimmt es daher, den Stand der Rechtsprechung zur Methode der Normkonkretisierung für den Bereich der Strafrechts umfassend aufzubereiten. Aufgrund der dort geltenden Formenstrenge (Art. 103 II GG) ist dieses Rechtsgebiet als Prüfstein für methodisches Vorgehen besonders geeignet. Ausdrückliche ...

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