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Die über die Haftsumme des § 171 HGB hinausgehende Kommanditistenhaftung
Nach dem Gesetz haftet der Kommanditist grundsätzlich beschränkt. Neben der im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahme von diesem Grundsatz, der unbeschränkten Haftung des Kommanditisten bei Geschäftsaufnahme vor Eintragung im Handelsregister, existieren noch weitere Fälle der Haftungserweiterung. Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Gesamtkomplex des gänzlichen oder teilweisen Wegfalls des Haftungsprivilegs nach 171 HGB.

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Amnestiemaßnahmen und deren Verfassungsmäßigkeit in Frankreich und Deutschland
Die Amnestiediskussion ist anläßlich der Wiedervereinigung hierzulande neu aufgeflammt. In Frankreich hat im Frühjahr 1990 eine Parteispendenamnestie zu lebhaften Auseinandersetzungen geführt. Ausgehend von der unterschiedlichen Amnestietradition in Deutschland und Frankreich vergleicht der Autor Aufbau und Inhalt der Straffreiheitsgesetze in beiden Ländern. Im verfassungsrechtlichen Abschnitt liegt der Schwerpunkt auf der Reichweite der Parlamentskompetenz für Amnestien und deren Delegation. Materiellverfassungsrechtliche Grenzen ziehen ...

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