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Mitbestimmung nach der Mobilitätsrichtlinie
Die Sicherung der unternehmerischen Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ist seit Jahrzehnten ein neuralgischer Punkt im europäischen Gesellschaftsrecht. Die divergierenden Ansätze der Mitgliedstaaten um die Mitbestimmung zeigten sich auch bei Erlass der sogenannten Mobilitätsrichtline, die das Europäische Umwandlungsrecht fortschreibt. Angelehnt an die bereits existierende Umwandlungsform der Verschmelzung schafft der Europäische Gesetzgeber erstmals ein geordnetes Verfahren für andere Umwandlungen. Mit dieser Anlehnung ...

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