1 Ergebnis.

Die Rechtsstellung der Bundestagsfraktionen
Nach den Vorgaben der Verfassung und den Bestimmungen des 1995 in Kraft getretenen Fraktionsgesetzes müssen die Bundestagsfraktionen als verfassungsrechtliche Vereinigungen eigener Art angesehen werden, die als juristische Personen des Parlamentsrechts im allgemeinen Rechtsverkehr nur wie Privatrechtssubjekte handeln können. Dieser Befund bildet den Ausgangspunkt für die weitere Untersuchung, in deren Verlauf die Konsequenzen für einzelne Rechtswirkungen und Rechtsbeziehungen der Bundestagsfraktionen aufgezeigt ...

94,00 CHF