Excerpt from Preußisches Staatsrecht, Vol. 1I. >bon Den ©emeinfchafkn, Deren Drhnung Durch Daß öffentliche illecht erfolgt, ift Die höchfte unh michtigfte Der Staat. Unter Diefem berftehen loir Die mit Der %ähigteit gur Selbftorganifation außgeftattete, grunhfaßlich uns abhängige, rechtlich organifierte, mit oberfter, bon feiner irhifchen iuiacht abgeleiteter ®errfchaftge, malt außgerüftete %erbanhßeinheit feßhafter älter: fo n e n. EURder Staat ift Demnach ...