Die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung regelt einheitlich die internationale Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen innerhalb der EU. Der Ausschluss von Konkursen, Vergleichen und ähnlichen Verfahren aus dem Anwendungsbereich hat eine Lücke gelassen, die die Europäische Insolvenzverordnung nunmehr weitgehend ausfüllt. Streitige insolvenzbezogene Einzelentscheidungen, wie etwa bei Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters oder Klagen der Insolvenzgläubiger und Aussonderungsberechtigten, haben in der ...