1 Ergebnis.

Die Besteuerung von Leasing in Togo
Der vorgelagerte Erwerb der geleasten beweglichen Sache durch den Leasinggeber ist eine conditio sine qua non des Leasinggeschäfts. Ungeachtet der unmittelbaren Vermietung der beweglichen Sache im Rahmen eines Leasingvertrages rechtfertigt der Leasinggeber dennoch eine Abschreibung auf diese Sache unter Berufung auf sein Eigentumsrecht. Ausnahmsweise und nur im Falle von Gütern, die im Rahmen eines Finanzierungsleasings geleast werden, ist der Leasinggeber ...

54,50 CHF