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Die rechtliche Verfassung von Religionsgemeinschaften
Religionsgemeinschaften bedürfen einer rechtlichen Verfassung, wenn sie den mit ihrem auf das Jenseits ausgerichteten Heilsprogramm verbundenen diesseitigen Auftrag erfüllen wollen. Sie wirken dabei unter zwei Rechtsordnungen: einerseits sind sie dem staatlichen Recht unterworfen, andererseits unterliegen sie einer verbindlichen religiösen (Binnen-)Ordnung. Emanuel V. Towfigh untersucht im Hinblick hierauf das deutsche Religionsverfassungsrecht und - in dieser Tiefe erstmalig - das religiöse Organisationsrecht ...

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