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Das Deliktsrecht Rußlands
Das Deliktsrecht Rußlands stellt eine Materie dar, die für jeden von Bedeutung ist, der sich in Rußland aufhält, dort eine Niederlassung gründet oder Waren nach Rußland exportiert, weil sich die Möglichkeit, als Schuldner für eine Schadenszufügung zu haften, ebensowenig ausschließen läßt wie die Möglichkeit, als Geschädigter Gläubiger eines deliktischen Anspruchs nach dieser Rechtsordnung zu werden. 1996 trat der Zweite Teil ...

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