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Auswirkungen des AGG auf mittelständische Unternehmen
Das 2006 in Deutschland in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die ungerechtfertigte personenbezogene Diskriminierung. Dies ergibt vielfältige Wirkungen für die betriebliche Praxis, insbesondere auf den Personalbereich. Hauptsächlich werden die Prozesse der Personalbeschaffung, besonders Stellenanzeigen und Auswahlgespräche, der Personalbeurteilung sowie die Beförderung als auch die Entlohnung durch die Regelungswirkung des Gesetzes erfasst. Da der deutsche Gesetzgeber die Beweislast umgekehrt hat, ...

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