Rechnungslegung in der Insolvenz
Insolvenzen sind ein fester Bestandteil unseres Wirtschaftslebens. Sofern ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt, müssen bzw. können die Unternehmensvertreter einen Insolvenzantrag stellen. Mit der Verfahrenseröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsmacht i. d. R. auf den Insol- venzverwalter über. Diesem obliegt die Pflicht, eine insolvenzspezifische Rechnungslegung aufzustellen. So sollen die Gläubiger einen direkten Einblick in die Vermögenssituation des Unternehmens sowie den Verwertungserfolg des Verfahrens ...