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Der Anspruch
Der Anspruch ist die Zentralkategorie des Privatrechts. Seine Legaldefinition (§ 194 Abs. 1 BGB) verleiht dem "Anspruch" eine gewisse Stabilität und jeder Jurist bedient sich des Kriteriums alltäglich ohne weiteres Hinterfragen. Nähere Betrachtung erhellt indessen, dass das Anspruchskriterium mit einer ganzen Reihe von Unsicherheiten verbunden ist. Deren Relevanz illustriert das Problem der Anspruchsentstehung als Anknüpfungspunkt für den Verjährungsbeginn. Aufbauend auf ...

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