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Gesetzliches Vertretungsrecht für Angehörige?
Die vorliegende Arbeit wendet sich gleichermaßen an alle, die im Rahmen des Betreuungsgesetzes mit handlungsunfähigen Personen und gesetzlichen Vertretern in Kontakt sind. Hierzu zählen neben den Betroffenen und deren Angehörigen auch die Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden, sozialen Diensten, Krankenhäusern, ambulanten und stationären Altenhilfe- und Behinderteneinrichtungen und Einrichtungen für psychisch kranke Menschen. In der vorliegenden Arbeit wurden ausführlich die Themenkomplexe ...

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