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Der gesetzliche Rückforderungsanspruch
Der Rückforderungsanspruch erfüllt im Privatrecht eine zentrale Aufgabe: Er greift korrigierend ein, wann immer jemand ein Gut innehat, das die Rechtsordnung einem vormaligen Inhaber zuweist. Die Rechtsordnung stellt für diese Fälle mit dem Rücktrittsfolgenrecht, den Kondiktionen und der Vindikation drei Rückforderungsansprüche bereit, die zwar in ihrer generellen Stoßrichtung übereinstimmen, in ihren konkreten Rechtsfolgen aber tiefgreifende Unterschiede aufweisen. Für die Beteiligten ...

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