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Internationales und Europäisches Familienrecht
Zum Werk Die schwierigsten Fragen des Familienrechts stellen sich dann, wenn nur einer der Familienangehörigen kein deutscher Staatsangehöriger ist. Anwaltschaft, Notariate, Jugendämter und Gerichte müssen zur Ermittlung der maßgeblichen Rechtsordnung, zur Beantwortung materiell-rechtlicher Fragen und im gerichtlichen wie außergerichtlichen Verfahren Vorschriften aus unterschiedlichen Quellen heranziehen: Multilaterale Abkommen, bilaterale Staatsverträge, EU-Recht (z.B. die unter den Schlagworten Rom I bis Rom III ...

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