1 Ergebnis.

Zu den Kosten der Nacherfüllung beim Kauf
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem nunmehr in § 439 BGB geregelten Nacherfüllungsanspruch des Käufers. Insbesondere wird eine Konkretisierung des Begriffs der unverhältnismäßigen Kosten in § 439 Abs. 3 S. 1 BGB vorgenommen. Weil § 439 Abs. 3 S. 1 BGB sich ausweislich der Gesetzesmaterialien an die entsprechende Regelung des bisherigen § 633 Abs. 2 S. 3 BGB im Werkvertragsrecht ...

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