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Die vollstreckbare Urkunde
Zum WerkVollstreckbare Urkunden sind die durch freiwillige Unterwerfung des Schuldners entstandenen Urkunden, die eine befugte Urkundsperson (in der Regel ein Notar, aber in bestimmten Fällen auch ein Jugendamt) ausstellt und die eine Zwangsvollstreckung in gleicher Weise ermöglichen wie ein Gerichtsurteil. Häufig sind sie bei Grundstücksgeschäften und der Bestellung von Grundpfandrechten. Sie spielen daher auch in der Bankpraxis eine große Rolle.Inhalt- ...

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