Die Qualifikation der Haftung des falsus procurator im In...
Stellvertreter werden vielfach im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr eingesetzt. Gleichwohl existiert eine ausdrückliche Kollisionsnorm, wonach das anwendbare Recht auf die Haftung eines Vertreters bestimmt werden könnte, der ohne Vertretungsmacht handelt, weder im europäischen noch im deutschen Kollisionsrecht. In Literatur und Rechtsprechung ist lebhaft umstritten, nach welcher Kollisionsnorm das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Mit Inkrafttreten der EU-Verordnungen Rom I und II hat ...