Selektivverträge im vertragsärztlichen Leistungserbringun...
Zur Jahrtausendwende hat der deutsche Gesetzgeber das von ihm selbst aufgestellte Vertragsmonopol der kassenärztlichen Vereinigungen durchbrochen und mit den Selektivverträgen der vertragsärztlichen Versorgung erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Ärzten zugelassen. Doch die Neuregelungen werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Unklar ist zum einen, was genau die über das 4. Buch SGB V verteilten, uneinheitlich ...