Münzstätten und Münzen der Städte Sachsens im Mittelalter
Kurfürst August (1553-1586) stellte bei der von ihm insgeheim veranlassten Überprüfung der Münzen seiner Münzstätten Freiberg, Annaberg und Schneeberg fest, dass die Münzmeister den Feinsilbergehalt der Guldengroschen (Taler) eigenmächtig verringert hatten. Nach der sächsischen Münzordnung von 1549 (Münzfuß von 1549 bis 1558) war für den Guldengroschen der Feingehalt mit 14 Lot 8 Grän (= 902, 78/1000) vorgeschrieben. Größenangaben der Abminderung ...