Anlagenzulassung im Abfallrecht
Das Zulassungsrecht für Abfallbeseitigungsanlagen stand in den letzten zehn Jahren im Zentrum gesetzgeberischer Aktivität und wissenschaftlicher Diskussion. Während Abfallbeseitigungsanlagen bis zum Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz von 1993 einheitlich als öffentliche Infrastruktureinrichtungen einer Planfeststellung bedurften, unterfallen seither nur noch die Deponien diesem Zulassungsregime. Alle anderen Abfallbeseitigungsanlagen werden nach den Regeln des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugelassen, welche auch für gewerbliche Anlagen gelten. Der Autor stellt ...