Telegraphenwege-Gesetz vom 18. Dezember 1899
Frontmatter -- Telegraphenwege -Gesetz vom 18. Dezember 1899 -- Anweisung für die Straßenbaubeamten zur Bewachung und vorläufigen Wiederherstellung der oberirdischen Reichs-Telegraphenlinien. -- Anweisung zum Schutze der unterirdischen Telegraphenkabel bei Ausführung von Erd- und Maurerarbeiten auf Kunststraßen und Landstraßen sowie in den Straßen von Städten und Dörfern. -- Verpflichtungen der Eisenbahnverwaltung im Interesse der Bundes- Telegraphen - Verwaltung.