Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten
Der Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten kommt in der Besteuerungspraxis eine besondere Bedeutung zu.Kreditinstitute erbringen im Wesentlichen umsatzsteuerfreie Bankleistungen. Für Eingangsleistungen, die diesen steuerfreien Umsätzen zugeordnet werden können, ist die Vorsteuer insoweit nicht abzugsfähig und damit ein Kostenbestandteil.Auf der anderen Seite erbringen Kreditinstitute aber auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Für mit solchen Umsätzen in Zusammenhang stehende Eingangsleistungen können die Vorsteuerbeträge in voller Höhe geltend ...