Zeit für Mehrsprachigkeit
Die Slowenisch und Deutsch sprechende Minderheit in Kärnten hat das aus dem Staatsvertrag zugesicherte Recht auf Schulunterricht in der Muttersprache. Die Erwartungen der Eltern, die ihre Kinder am Beginn des ersten Schuljahres zum bilingualen Unterricht anmelden müssen, haben sich im Laufe der Jahrzehnte geändert. War früher fast ausschließlich das Zugehörigkeitsgefühl zur zweisprachigen Minderheit der Grund zur Anmeldung seiner Kinder, so ...