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Dividendenausschüttung in der börsennotierten AG
Die Dividende wird in § 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG als auszuschüttender Betrag bezeichnet. Sie wird vom Vorstand einer Aktiengesellschaft vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Der entsprechende Beschluss wird in aller Regel vom Notar beurkundet. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung der Dividende am Tag nach der Hauptversammlung. Nicht selten fragt es sich aber, ob zu diesem frühen Zeitpunkt ein ...

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Der privatrechtsgestaltende Verwaltungsakt im Regulierungsrecht
Die Aufsichtsbehörden können im Regulierungsrecht gestaltend in Vertragsbeziehungen zwischen Marktteilnehmern durch Verwaltungsakt eingreifen, zum Beispiel durch die Festlegung von Netzzugangsentgelten. Durch den Eingriff des Staates in die privaten Rechtsbeziehungen entstehen zahlreiche schwierige Rechtsfragen: Welche Auswirkungen hat es auf das Rechtsverhältnis, wenn der dem Vertrag zugrunde liegende Verwaltungsakt aufgehoben wird? Kann die Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben auch auf zivilrechtliche Vorschriften ...

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