In seiner Arbeit beschäftigt sich der Autor zuerst mit der Frage, wann im Fall des Befasstseins mehrerer Arzt-Partner an einem schadenbringenden Behandlungsauftrag ein Bearbeitungsbeitrag von untergeordneter Bedeutung vorliegt, welcher die Haftung ausschließt. Im zweiten Kapitel liegt der Fokus auf dem Inhalt und der Wirkung des § 8 Abs. 2 PartGG in der akzessorischen Altverbindlichkeitenhaftung (§ 8 Abs. 1 S. 2 ...