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Das fingierte Arbeitsverhältnis nach § 10 Abs. 1 AÜG
Fingierte Arbeitsverhältnisse bilden seltene Ausnahmen im deutschen Arbeitsrecht. Der Autor untersucht umfassend Tatbestand und Rechtsfolgen fingierter Arbeitsverhältnisse aufgrund illegaler Arbeitnehmerüberlassung. Die durch die AÜG-Reform 2017 eingeführten Neuregelungen zu verdeckter Arbeitnehmerüberlassung und Verstößen gegen die Höchstüberlassungsdauer sind bereits berücksichtigt. Die Untersuchung resultiert in dem Vorschlag, anstelle der Fiktion eine Bürgenhaftung des Entleihers einzuführen.