Wahl der Kostenerstattung statt Sachleistung nach § 13 Ab...
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 1, 3, SRH Fachhochschule Heidelberg, Veranstaltung: Master of Laws Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Leistungsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung geht von dem Grundsatz der Sach- beziehungsweise Dienstleistungserbringung aus. Eine Abweichung sieht insbesondere der § 13 Abs. 2 SGB V vor, der wahlweise eine Kostenerstattung anstelle von Sach- oder Dienstleistungen ermöglicht. ...