"Ernsthaftes Bemühen" beim Rücktritt nach § 24 Abs. 1 S. ...
Die Forderung «ernsthaften Bemühens» beim Rücktritt nach § 24 Abs. 1 S. 1 des Strafgesetzbuchs gehört seit Jahren zu den ungeklärten Fragen des Allgemeinen Teils. Erörtert werden vom Autor zunächst jene Fallgestaltungen, bei denen der Täter trotz kausalen Rücktritts mehr zur Rettung des Opfers hätte tun können. Im zweiten Teil wendet sich die Untersuchung der Frage zu, ob trotz Eintritts ...