Privates Baurecht
Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung will der Gesetzgeber der zunehmenden Komplexität des privaten Baurechts im BGB Rechnung tragen - ab 1.1.2018 treten die Neuregelungen in Kraft. Rechtssichere Verträge zur Gestaltung der geänderten Verhältnisse werden benötigt. Das Werk bietet - aktuell auf dem Stand des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung ...