Betreuungsrecht (Deutschland)

Quelle: Wikipedia. Seiten: 68. Kapitel: Patientenverfügung, Betreuung, Betreuerpflichten, Vorsorgevollmacht, Unterbringung, Einwilligungsvorbehalt, Betreuerhaftung, Betreuungsverfahren, Heilbehandlung, Berufsbetreuer, Betreuerbestellung, Unterbringungsverfahren, Heimgesetz, Verfahrenspfleger, Wahlrechtsausschluss, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Betreuungsbehörde, Kontrollbetreuer, Einwilligungsfähigkeit, Betreuungsverfügung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Verhinderungsbetreuer, Bundesverband der Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer, Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen, Sterilisationsbetreuer, Betreuungsverein, Betreuungsbehördengesetz, Betreuungsgerichtstag, Natürlicher Wille, Vorsorgeregister-Verordnung, Betreuungsrechtliche Praxis, Betreuerausweis, Kontrollbevollmächtigter, Bundesverband freier Berufsbetreuer, Betreuungsmanagement, Zeitschrift für professionelle Betreuungsarbeit. Auszug: Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Auch in jungen Jahren kann es überraschend - etwa durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit - dazu kommen, dass der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Wer seine Wünsche bezüglich der medizinischen Betreuung nicht festlegt riskiert, dass im Akutfall medizinische Maßnahmen wie künstliche Beatmung durchgeführt werden, die nicht dem eigenen Willen entsprechen. Zudem nimmt eine Patientenverfügung den Angehörigen die Last, selbst über die Behandlung des Betroffenen entscheiden zu müssen. Die Patientenverfügung bedarf keiner bestimmten Form. Die Schriftform kann Vorteile für Betroffene, Angehörige und Ärzte haben. Eine notarielle Beglaubigung der Patientenverfügung ist nicht notwendig. Formulare können im Internet heruntergeladen werden, man füllt sie aus und unterschreibt sie. Die Patientenverfügung gilt auf unbestimmte Zeit. Es empfiehlt sich, sie an einem Ort aufzubewahren, wo die Angehörigen sie im Bedarfsfall schnell finden können. Sicherer ist das Hinterlegen mehrerer Exemplare: Eines beim Hausarzt, je eines bei mehreren Verwandten oder Freunden. Die Patientenverfügung ist von einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu unterscheiden. In der Patientenverfügung bestimmt der Verfügende, welche medizinischen und pflegerischen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe nach seinem Willen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Die Patientenverfügung regelt dagegen nicht, welche Personen die sich daraus ergebenden Entscheidungen treffen dürfen und dafür sorgen sollen, dass der Patientenwille in die Tat umgesetzt wird. Als Ergänzung zur Patientenverfügung ist daher eine Vorsorgevollmacht rat

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Artikelnummer 9781233222346
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Autor
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20120322
Seitenangabe 68
Sprache ger
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