Das Formstatut bei grenzüberschreitenden Timesharing-Verträgen im Internationalen Privatrecht einschließlich der einbezogenen Rechtswahlklauseln

Das Gesetz über die Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebäuden (Teilzeitwohnrechtegesetz) vom 20.12.1996 führt - in Umsetzung der Richtlinie 94/47/EG - in § 3 neue Formvorschriften für Timesharing-Verträge ein. Das Gesetz enthält darüber hinaus eine eigene Kollisionsnorm für Fälle mit Auslandsberührung. Nicht geregelt bleibt das Verhältnis zu den allgemeinen Kollisionsnormen sowie die rechtliche Konstruktion der Timesharing-Verträge. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob für die typischerweise in Timesharing-Verträgen enthaltenen Rechtswahlklauseln die Formvorschriften des Teilzeitwohnrechtegesetzes Anwendung finden bzw. wie überhaupt das Formstatut für Rechtswahlklauseln zu bestimmen ist.

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