Die Rechtliche Stellung des Sogenannten Unteragenten Einer Privat-Versicherungs-Gesellschaft auf Grund der Versicherungsbedingungen und der Agentur-Instructionen

Excerpt from Die Rechtliche Stellung des Sogenannten Unteragenten Einer Privat-Versicherungs-Gesellschaft auf Grund der Versicherungsbedingungen und der Agentur-Instructionen: Mit Berücksichtigung der Entscheidungen des Ehemaligen Reichs-Oberhandelsgerichts und des Reichsgerichts, Inaugural-Dissertation der Hohen Juristenfakultät zu Göttingen zur Erlangung der DoctorwürdeDer gewöhnliche Geschäftsverkehr des Unteragenten findet bei allen Versichernngs - Gesellschaften jeglicher Branche nur zwischen ihm und der Generalagentur statt. Die letztere ist überbau t in allen geschäftlichen Angelegenheiten die nächste Instanz, bei wei er der Agent Rat und Auskunft erhalten kann. Es steht dem Agenten zwar frei, sich in aussergewöhnlichen Fällen direct mit der Duection in Verbindung zusetzen, doch hat derselbe, wenn dies eschieht, der Generalagentur gleich zeiti davon Mitteilung zu machen. Geder Unterngent ist damit zunächst der Genen1agentnr untergeordnet und wirkt unter ihrer Vemntwo¿lichkeiü) Die General oder Hauptagenten haften sot fiir jede Handlung und Unterlassung der von ihnen angestellten Untemgznten der Direction g en über, wie für ihre ei enen Hand] en, und ü mehmen also die sel st schuldnerische Bürgsc a freilich mit der zu ihren Gunsten zu machenden Einach dass sie die Bürgschaft nur auf solche Verp¿ichtun en bezieht, welc e während ihrer Geschäfisfiihrun entstanden en Gmeralagenten bleibt es überlassen, ihr Verb tnis zu den Unter enten ihres Bezirkes durch besondere Verträge festzustellen, welche der%csell schaft vor dem Absohlusse zur Genehmigung vorzulegen sind. Auch steht es denselben frei, besondere G%chäfisanordnungen zu treffen. Namentlich sind die General enten wegen ihrer Haftung fiir die Zahlungsf'ahigkeit dcs Unteragenten erechtigt, von diesem Cantionsstellung in basrem Gelde oder Wertpapieren für die richtige und treue Erfüllung aller auf Grund des Vertr?es dem Unteragenten obliegenden vert lichen und instructions mässigen erpflichtungen zu verlangen. Die Höhe er Caution bleibt G en stand einer besonderen Vereinbarung zwischen der Generalagentur und em Agentenß) Die Generalagenten haben schliesslich auch das Recht den Unteragenten die Vollmacht zur Geschäftsvermittlun und damit auch die Verwaltung der Agentur oderzeit abzunehmen. Der ntcmgent kann aller die? B er Gesellscha dagegen Einsprache erheben, dadurch wird je d die einstweilige Abgabe der Agentur nicht aufgehaltend)About the PublisherForgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.comThis book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully, any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.

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Artikelnummer 9781390000986
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Autor Neumann, Carl
Verlag Forgotten Books
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Erscheinungsjahr 2018
Seitenangabe 74
Sprache ger
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