EEG

Der Kommentar zur EnergiewendeZum WerkDas Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG) hat in den letzten zehn Jahren ein beispielloses Wachstum der Erneuerbaren Energien ausgelöst. Ihr Anteil am Stromverbrauch hat sich von 5, 4 Prozent im Jahr 1999 auf rund 25 Prozent im Jahr 2012 mehr als vervierfacht. Bis zum Jahr 2020 soll sich dieser Anteil auf mindestens 35 Prozent und spätestens im Jahr 2050 mindestens 80 Prozent erhöhen (§ 1 Abs. 2 EEG).Dieser wachsenden energiewirtschaftlichen Bedeutung entspricht die steigende Aufmerksamkeit, die die Rechtsordnung den Erneuerbaren Energien widmet. Das EEG ist ein Eckpfeiler des Umweltenergierechts in Deutschland. Von ihm gehen die wesentlichen Impulse für die Erneuerung des Stromsystems aus: weg von fossilen Energieträgern hin zu einer ressourcenschonenden und klimaverträglichen nachhaltigen Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen.Vorteile auf einen Blick- aktuell: bereits unter Berücksichtigung der Änderungen durch die sog. PV-Novelle- umfassend: Kommentierung des EEG einschließlich aller für die Praxis relevanten Anlagen und Rechtsverordnungen- praxisnah: von Experten, die Antworten auf die für die Praxis relevanten Fragen geben- fundiert: Bearbeitung der rechtlichen Fragestellungen mit dem notwendigen technischen und naturwissenschaftlichen HintergrundwissenZur NeuauflageDie 4. Auflage stellt eine komplette Neukommentierung des Rechts der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien aus dem EEG 2009 und den dazu ergangenen Verordnungen (u.a. BiomasseV und AusglMechV) dar. Sie berücksichtigt die Änderungen durch die sogenannte Photovoltaik-Novelle vom August 2012 sowie die seit Erscheinen der Vorauflage ergangene Rechtsprechung einschließlich der zentralen Entscheidungen der Clearingstelle EEG und der wesentlichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen.Zu den AutorenDie Herausgeber und Autoren sind in der Anwaltschaft, in der Ministerialverwaltung im federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Berlin, sowie in der Wissenschaft tätig.ZielgruppeFür Juristen, die in der Anwaltschaft, Gerichten, Verbänden, öffentlichen Verwaltung und Energieversorgungsunternehmen tätig sind, sowie für Betreiber und Hersteller von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

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