Geschlechterdiskriminierung bei der betrieblichen Grundentgeltfindung

Trotz des geltenden Rechts auf Entgeltgleichheit besteht in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor ein erheblicher Verdienstunterschied zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu Ungunsten der Frauen. Zwar liegen internationale und deutsche Diskriminierungsanalysen der entsprechenden tarifvertraglich vereinbarten Regelungen vor, die betriebliche Ebene wurde aber vernachlässigt. An Hand einer qualitativ-empirischen Untersuchung in Berliner Metall- und Chemiebetrieben zeigen Andrea-Hilla Carl und Anna Krehnke die vorhandenen Diskriminierungspotenziale bei der betrieblichen Arbeitsbewertung und Eingruppierung auf und verdeutlichen, welche Mechanismen zur Unterbewertung von frauendominierten Tätigkeiten führen können. Es zeigt sich, dass die Benachteiligung nicht nur auf diskriminierenden tarifvertraglichen Vorgaben beruht, sondern ganz entschieden auch durch die betriebliche Umsetzung und Ausgestaltung dieser Vorgaben geprägt wird und dass von betrieblicher Seite kaum Anstöße für Veränderungen zu Gunsten einer geschlechtergerechteren Entlohnung zu erwarten sind.

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