Islamisches Recht

Quelle: Wikipedia. Seiten: 98. Kapitel: Scharia, Hadith, Fatwa, Konkubinat, Apostasie im Islam, Glaubensfreiheit im Islam, Mu¿araba, Steinigung, Bilderverbot im Islam, Sklaverei im Islam, Ichtilaf, Fiqh, Amputation, Homosexualität im Islam, Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, Dhimma, Alkoholverbot im Islam, Kadi, Riba, Schura, Arabische Charta der Menschenrechte, Islamische Religionspolizei, Far¿, ¿arbi, Dschizya, Mu¿tazila, Halal, Hadd-Strafe, Ameneh Bahrami, Al-wala' wa-l-bara'a, Hisbah, Mudaraba, Sukuk, Al-Kutub as-sitta, Das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten, Waqf, Zakat, Zina, Idschara, Tabak-Fatwa, Safiya Hussaini, Scharia-Konflikt in Nigeria, Ständiges Komitee für Rechtsfragen, Islamisches Finanzwesen, Kafir, Hadith qudsi, Ashab al-hadith, ¿aram, Bid¿a, Blutgeld, Musta'min, Ferman, Siyar, Amina Lawal, Taqiyya, Umma, Madschlis, Adat, Qisas, Berât, Idschtihad, Qiyas, Idschma¿, Sadaqa, Fazail-e Amaal, Hadood, Milchgeschwister, Hudna, Ra¿y, Dar al-Islam, Brautgabe, Mu'ahid, Ghanima, Makruh, Taqlid, Sulh, Tahdi'a, Israf. Auszug: Apostasie im Islam, Ridda oder Irtidad genannt (arabisch ¿¿, DMG , ¿¿, DMG ), bezeichnet den "Abfall vom Islam", der Abtrünnige selbst wird Murtadd (arabisch ¿¿) genannt. Auf Grundlage von Hadithen und Idschma¿ ist die Apostasie islamrechtlich mit der Todesstrafe zu ahnden, der Koran selbst sieht keine Strafe für Apostaten im Diesseits vor. In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Schari'a orientiert, die aber keine islamischen Gerichtshöfe mehr haben, kann der bekundete "Abfall vom islamischen Glauben" zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben. In der frühislamischen Geschichte bezeichnete die Ridda das Abfallen der arabischen Stämme Zentralarabiens von der Religion, die unmittelbar mit der Verweigerung der Zakat-Zahlungen an den ersten Kalifen Abu Bakr nach dem Tod des Propheten Mohammed verbunden war. Die abgefallenen Stämme wurden daraufhin in den sogenannten Ridda-Kriegen gezwungen, den Islam anzunehmen. In jener Zeit waren auch einige nach der islamischen Tradition "falsche Propheten" in Zentralarabien aktiv. Für die historische Bedeutung der Ridda spricht die Tatsache, dass islamische Historiographen des 8. Jahrhunderts diese Ereignisse in den sog. Ridda-Büchern (kutub al-ridda) nach älteren, überwiegend mündlichen Überlieferungen verarbeitet haben. Wie der britische Orientalist Bernard Lewis vermerkt, orientierten sich die meisten späteren Abhandlungen zum rechtlichen Umgang mit Apostaten an diesen Kriegen und "an den Maßnahmen und Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang von seiten der muslimischen Autoritäten getroffen wurden (...) Darüber hinaus dienten sie als Modell oder Paradigma für den Umgang mit Herrschern oder Gruppen, die man als Abtrünnige betrachtete." Die Apostasie findet im Koran mehrfach Erwähnung. Gemäß Überlieferungen der Koranexegese über die "Gründe der Offenbarung" (asbab an-nuzul) betreffen diese Verse sowohl Einzelpersonen als Gruppen, die zur Zeit Mohammeds vom Islam abgefallen sind. D

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Artikelnummer 9781159117689
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Autor
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20120103
Seitenangabe 98
Sprache ger
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