Polizei

Quelle: Wikipedia. Seiten: 54. Kapitel: Schengener Informationssystem, Polizeibegriff in Deutschland, Liste polizeilicher Abkürzungen, Haarerlass, Wagnis, Polizeistaat, Polizei-Drohne, Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei, Hermeneutische Polizeiforschung, A.C.A.B., Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten, Kennzeichnungspflicht von Polizisten, Verbandsabzeichen, In Case of Emergency, Korpsgeist, Polizeistern, Bhandari-Miliz, Stärke, Polizeidienstausweis, Notrufsystem 73, Polizeikultur, Europäisches Polizei-Leistungsabzeichen, Gendarmerie, Lage, Suicide by cop, Waffenkammer, Informationsmodell der Polizei, Eskorte, Bagatellschaden, Sicherheitskräfte, Polizeisoziologie, Kantonspolizei Basel-Stadt, Weiche Daten, PDV 122. Auszug: Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Ihre Befugnisse sind unter anderem im Polizeirecht (Recht der Polizei) geregelt. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, den Verkehr zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu. Eine weitere Aufgabe in allen Staaten der Welt ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, die sowohl straf-/bußgeldbewehrt sind als auch die Taten, die einem gesetzlichen Verbot zuwiderhandeln. Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen - mit, je nach Staat, wenigen Ausnahmen wie beispielsweise die Zollbehörden oder die Armee - ist der Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols beim Einschreiten die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt. In fast allen Ländern wird die Polizei mittels ihrer Vollzugsbeamten tätig. Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die Abgrenzung zwischen Militär und Polizei als bewaffneten staatlichen Exekutivorganen ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes oder des Nationalstaats (in den USA auch der Kommune oder einer bemächtigten Behörde wie zum Beispiel einer Universität) und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen und an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann (Dienstgrad). Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz, heute Bundespolizei. Teilweise gehören diese Polizei

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Artikelnummer 9781159266998
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 5 Arbeitstagen
Autor Quelle: Wikipedia
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20190114
Seitenangabe 54
Sprache ger
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