Raumplanung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 33. Kapitel: Einzugsgebiet, Erholung, Zentralinstitut für Raumplanung, Raumplanung in der Schweiz, Flächenverbrauch, Alpenkonvention, Ökokonto, Landesentwicklungsprogramm, Naturraum, Hauptort, Standortmarketing, Geographischer Raum, Landschaftszerschneidung, Eidgenössische Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur», Erschließung, Alpenplan, Österreichische Raumordnungskonferenz, Liste der Tourismusregionen in Bayern, CEF-Maßnahme, Flussgebietsmanagement, Juraschutzzone, Einzelhandelserlass, Bodenreformbewegung, Technologie-Region K.E.R.N., Umweltplanung, Militärisches Sperrgebiet, Ortslage, Unproduktive Fläche, Gegenstromprinzip, Bestockte Fläche, Sachprogramm, Landwirtschaftliche Nutzfläche, Freifläche, Gewerbepark, Verkehrsfläche, Raumwirksamkeit. Auszug: Unter Raumplanung werden die planerischen Vorgänge subsumiert, ein bestimmtes Verwaltungsgebiet als geographischer Raum nach seinen naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten zu ordnen und gezielt zu nutzen. Das Fachgebiet ist an vielen technischen Universitäten ein eigenes Studienfach, an anderen wird es im Rahmen der Architektur, der Geographie, des Vermessungswesens oder der Bodenkultur gelehrt. Zur Raumordnung, Stadt- und Landschaftsplanung gibt es starke Querverbindungen. In den Staaten Mitteleuropas ist die Raumplanung meist eine staatliche Hoheitsaufgabe. Die der Raumplanung zugrundeliegende Forschungsrichtung ist die Raumforschung (z. B. in Geographie und Soziologie). Siehe Artikel Raumplanung in der Schweiz. Die Aufgabe der Raumplanung gemäß § 1 des schweizerischen Raumplanungsgesetz (RPG) ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen (Stadtteil, Stadt, Region, Land, Staat, Kontinent) und in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung, Wirtschaft) abzustimmen und Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für (zukünftige) Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen. Dabei wird eine nachhaltige Raumentwicklung angestrebt, die die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum miteinander in Einklang bringt. Hierbei soll die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet, die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt, die wirtschaftlichen Standortvoraussetzungen geschaffen werden, die langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten offen gehalten, die Vielfalt der Teilräume gestärkt, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen hergestellt und der Zusammenhalt Europas geschaffen werden. Da das Gesetz von Raumordnung spricht, ist die Bezeichnung Raumplanung in der Schweiz nicht verbindlich definiert, sondern stellt einen Oberbegriff dar, der alle planerischen Maßnahmen mit räumlichen Auswirkungen - von der Quartiersplanung über die Stadt- und Regionalplanung b

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Artikelnummer 9781159283469
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Autor Quelle: Wikipedia
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20181012
Seitenangabe 34
Sprache ger
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