Schuldkategorie als komplexe Rechtskategorie

Es ist seit langem eine gängige Rechtsauffassung, dass eine gesetzliche Haftung nur dann möglich ist, wenn es dafür einen Grund gibt - die Begehung einer Straftat. Ob eine Person wiederum eine Straftat begangen hat, kann nur bei Vorliegen aller Merkmale der Straftat, einschließlich solcher Merkmale der Straftat als subjektive Seite, festgestellt werden. Die "Grundlage" der subjektiven Seite besteht darin, das Vorhandensein von Schuld in den Handlungen des Täters festzustellen. Die Doktrin der Schuld, der Schuld, der Schuldformen ist vielleicht einer der umstrittensten und am wenigsten untersuchten Abschnitte der allgemeinen Rechtstheorie, über den mehr als ein Dutzend Rechtsgelehrte der letzten Jahre gerätselt haben und mit beneidenswerter Hartnäckigkeit moderne Spezialisten, wenn auch meist auf dem Gebiet des Strafrechts, beschäftigen. Die vergleichende Charakterisierung der Einstellung zur Schuld im Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Steuerrecht wird nicht nur die Theorie dieser Rechtszweige gegenseitig bereichern, sondern auch zur Herausbildung eines zeitgebundenen allgemeinen theoretischen Schuldbegriffs beitragen.

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Artikelnummer 9786203083675
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 10 Arbeitstagen
Autor Maxurow, Alexej
Verlag Verlag Unser Wissen
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Erscheinungsjahr 20201205
Seitenangabe 100
Sprache ger
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