Wahlforschung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 38. Kapitel: Mehrheit, Mierscheid-Gesetz, Erfolgswert, Negatives Stimmgewicht bei Wahlen, Wahlbeteiligung, Nichtwähler, Arrow-Theorem, Geschichte der Wahlprüfung, The People's Choice, Rational Choice, Abstimmungsforschung, An Economic Theory of Democracy, Unmöglichkeitssatz von Balinski und Young, Wahltagsbefragung, Swing State, Cleavage-Theorie, Schwartz-Menge, Sozialökologie, The American Voter, Wählerstromanalyse, Hochrechnung, Mehrheitsbedingung, Normalwahl, Spoilereffekt, Wahlverhalten, Cross pressure, Leihstimme, Wählertypologie, Bundeswahlleiter, Wahlmüdigkeit, Wahlrecht.de, Minderheitsbedingung, Sperrminorität, Western voting, Cook Political Report, Idealanspruch, Dealignment. Auszug: Negatives Stimmgewicht (auch inverser Erfolgswert) bezeichnet einen Effekt bei Wahlen, bei dem sich Stimmen gegen den Wählerwillen auswirken, also entweder Stimmen für eine Partei, die für diese einen Verlust an Sitzen bedeuten, oder Stimmen, die für eine Partei nicht abgegeben werden und dieser mehr Sitze einbringen. Der Effekt, dass eine Stimme für eine Partei dieser Verluste beschert, widerspricht dem Anspruch, dass jede Stimme gleich viel zählen sollte (gleiche Wahl). Er widerspricht auch dem Anspruch, dass sich die Stimme nicht explizit gegen den Wählerwillen auswirken darf. Dies ist in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nicht zu vereinbaren, daher beauftragte das Gericht den Gesetzgeber, bis zum 30. Juni 2011 eine Neuregelung zu finden. Diese Frist wurde versäumt. Bei Bundestagswahlen wird zuerst festgestellt, wie viele Mandate einer Partei nach der Zweitstimmenverteilung bundesweit zustehen. Im zweiten Schritt werden diese Mandate in Abhängigkeit der Zweitstimmenergebnisse in den einzelnen Bundesländern auf die Länder verteilt. Schließlich wird in jedem Land einzeln geprüft, wie viele Mandate die Partei dort bereits durch Direktmandate (in Wahlkreisen) erhalten hat. Die übrigen Mandate, die der Partei in diesem Bundesland zustehen, werden anhand der jeweiligen Landesliste der Partei zugeteilt. Dabei kann es zum Phänomen der Überhangmandate kommen: Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate bekommen als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, behält sie trotzdem alle Direktmandate. Die überzähligen nennt man Überhangmandate. Eventuelle Ausgleichsmandate für die anderen Parteien gibt es nicht. Es kann hierbei jedoch rechnerisch folgendes Szenario eintreten: Angenommen, eine Partei erhält im Bundesland A ein Überhangmandat. Würde sie nun in diesem Bundesland zusätzliche Zweitstimmen gewinnen, kann das dazu führen, dass di

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Artikelnummer 9781159336868
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Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20150330
Seitenangabe 38
Sprache ger
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